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Phase II: Nachsorge

Einführung eines generellen Zugangsrechts von Früh- und Risikogeborenen zu Maßnahmen der Frühförderung

Frühfördermaßnahmen sind in den meisten Fällen dringend erforderlich, um mittelfristige Spätfolgen wie z.B. Teilleistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden oder zu mildern. Zurzeit ist früh- oder risikogeboren zu sein allein keine Indikation für den Zugang zu Frühfördermaßnahmen. Bevor Frühfördermaßnahmen einsetzen können, muss erst abgewartet werden, ob sich tatsächlich Defizite ausbilden. Diese Verfahrensweise muss sich schnellstens ändern, denn Früh- und Risikogeborene sind stets potenziell von Behinderung bedroht. Der Zugang zu Frühfördermaßnahmen muss sich deshalb allein aus der Früh- bzw. Risikogeburtlichkeit ableiten, denn gerade dem präventiven Charakter der Maßnahmen kommt hier besondere Bedeutung. Werden Entwicklungsdefizite zu spät erkannt, wird wertvolle Zeit vergeudet. Je früher Maßnahmen einsetzen, umso besser können die Ergebnisse sein. Frühförderung strebt ja gerade an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten sowie Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben.


Einführung eines standardisierten Nachsorgekonzepts

Während des stationären Aufenthaltes auf der Intensivstation wird zumindest medizinisch alles für das Kind getan. Bei der Entlassung fallen die meisten Eltern jedoch geradezu in ein "Nachsorgeloch". Dies haben die eigenen Erfahrungen vieler Betroffener eindeutig erwiesen. Sie wissen nicht, wie es nun weiter gehen soll, ob und wann bei ihrem Kind eine Nachuntersuchung durchgeführt werden soll und auf welchem ärztlichen Fachgebiet, geschweige denn, wer qualifiziert ist, solche Nachuntersuchungen durchzuführen, oder wer noch helfen könnte sich in dieser schwierigen Zeit zurecht zu finden. Für die weitere Entwicklung früh- und risikogeborener Kinder ist es aber von Ausschlag gebender Bedeutung, dass eine regelhafte Nachsorgebetreuung organisiert wird. Diese muss bereits während des stationären Aufenthaltes einsetzen.


Oft scheinen es offenbar leider schlicht und einfach wirtschaftliche Erwägungen bei Kliniken und niedergelassenen Ärzten zu sein, die qualifizierte Nachsorgemaßnahmen verhindern. Es darf aber nicht sein, dass das Wohl unserer Kinder von finanziellen Interessen einzelner Leistungserbringer abhängig ist. Dem kann nur durch ein landesweit gültiges Nachsorgekonzept unter Beteiligung besonders qualifizierter Ärzte und Therapeuten wirksam begegnet werden.

An einem Maßnahmenraster orientierte und standardisierte Untersuchungsleistungen sollten die Grundlage für ggf. einzuleitende weitere individuelle Aktivitäten bieten, um die notwendige Versorgung sicherzustellen. Das Nachsorgekonzept des „Vereins zur Familiennachsorge Bunter Kreis e. V.“ in Augsburg ist geradezu beispielhaft. Was allein der vernünftige Menschenverstand jedem sagen muss, konnte durch Studien sogar bewiesen werden: durch Verkürzung der stationären Verweildauer und bessere Steuerung von Therapien können sogar Kosten eingespart werden.

Familien sind unter organisierter Nachsorge weniger belastet oder können besser mit Belastungen umgehen. Ängste können abgebaut werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder zu erbringen oder zu fördern. Die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 1. Juli 2005 beschreibt Voraussetzungen, Inhalte und Qualität sozialmedizinischer Nachsorgemaßnahmen. In Rheinland-Pfalz gilt es nun also, bereits vorhandene Konzepte aufzugreifen und landesweit umzusetzen.


Flächendeckende Einführung eines Nachsorgepasses

Ein von der Selbsthilfe-Organisation "Frühstart" e.V. in Hamburg entwickelter Nachsorgepass, in dem alle Diagnosen und Therapien eines Kindes dokumentiert werden können, ermöglicht es, bei Bedarf jederzeit den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Therapeuten alle erforderlichen Informationen in strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Dies führt letztlich sogar zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Nachsorgebemühungen können wirksam unterstützt werden. Leider scheitert die Einführung des Nachsorgepasses in Rheinland-Pfalz derzeit offenbar an entgegenstehenden Interessen der Leistungserbringer. und

Siehe auch: >>>Frühstart Hamburg: Nachsorgepass

und: >Nachsorge

Frühfördermaßnahmen sind in den meisten Fällen dringend erforderlich, um mittelfristige Spätfolgen wie z.B. Teilleistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden oder zu mildern. Zurzeit ist früh- oder risikogeboren zu sein allein keine Indikation für den Zugang zu Frühfördermaßnahmen. Bevor Frühfördermaßnahmen einsetzen können, muss erst abgewartet werden, ob sich tatsächlich Defizite ausbilden. Diese Verfahrensweise muss sich schnellstens ändern, denn Früh- und Risikogeborene sind stets potenziell von Behinderung bedroht. Der Zugang zu Frühfördermaßnahmen muss sich deshalb allein aus der Früh- bzw. Risikogeburtlichkeit ableiten, denn gerade dem präventiven Charakter der Maßnahmen kommt hier besondere Bedeutung. Werden Entwicklungsdefizite zu spät erkannt, wird wertvolle Zeit vergeudet. Je früher Maßnahmen einsetzen, umso besser können die Ergebnisse sein. Frühförderung strebt ja gerade an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten sowie Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben.


Einführung eines standardisierten Nachsorgekonzepts

Während des stationären Aufenthaltes auf der Intensivstation wird zumindest medizinisch alles für das Kind getan. Bei der Entlassung fallen die meisten Eltern jedoch geradezu in ein "Nachsorgeloch". Dies haben die eigenen Erfahrungen vieler Betroffener eindeutig erwiesen. Sie wissen nicht, wie es nun weiter gehen soll, ob und wann bei ihrem Kind eine Nachuntersuchung durchgeführt werden soll und auf welchem ärztlichen Fachgebiet, geschweige denn, wer qualifiziert ist, solche Nachuntersuchungen durchzuführen, oder wer noch helfen könnte sich in dieser schwierigen Zeit zurecht zu finden. Für die weitere Entwicklung früh- und risikogeborener Kinder ist es aber von Ausschlag gebender Bedeutung, dass eine regelhafte Nachsorgebetreuung organisiert wird. Diese muss bereits während des stationären Aufenthaltes einsetzen.


Oft scheinen es offenbar leider schlicht und einfach wirtschaftliche Erwägungen bei Kliniken und niedergelassenen Ärzten zu sein, die qualifizierte Nachsorgemaßnahmen verhindern. Es darf aber nicht sein, dass das Wohl unserer Kinder von finanziellen Interessen einzelner Leistungserbringer abhängig ist. Dem kann nur durch ein landesweit gültiges Nachsorgekonzept unter Beteiligung besonders qualifizierter Ärzte und Therapeuten wirksam begegnet werden.

An einem Maßnahmenraster orientierte und standardisierte Untersuchungsleistungen sollten die Grundlage für ggf. einzuleitende weitere individuelle Aktivitäten bieten, um die notwendige Versorgung sicherzustellen. Das Nachsorgekonzept des „Vereins zur Familiennachsorge Bunter Kreis e. V.“ in Augsburg ist geradezu beispielhaft. Was allein der vernünftige Menschenverstand jedem sagen muss, konnte durch Studien sogar bewiesen werden: durch Verkürzung der stationären Verweildauer und bessere Steuerung von Therapien können sogar Kosten eingespart werden.

Familien sind unter organisierter Nachsorge weniger belastet oder können besser mit Belastungen umgehen. Ängste können abgebaut werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder zu erbringen oder zu fördern. Die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 1. Juli 2005 beschreibt Voraussetzungen, Inhalte und Qualität sozialmedizinischer Nachsorgemaßnahmen. In Rheinland-Pfalz gilt es nun also, bereits vorhandene Konzepte aufzugreifen und landesweit umzusetzen.


Flächendeckende Einführung eines Nachsorgepasses

Ein von der Selbsthilfe-Organisation "Frühstart" e.V. in Hamburg entwickelter Nachsorgepass, in dem alle Diagnosen und Therapien eines Kindes dokumentiert werden können, ermöglicht es, bei Bedarf jederzeit den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Therapeuten alle erforderlichen Informationen in strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Dies führt letztlich sogar zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Nachsorgebemühungen können wirksam unterstützt werden. Leider scheitert die Einführung des Nachsorgepasses in Rheinland-Pfalz derzeit offenbar an entgegenstehenden Interessen der Leistungserbringer. und

Siehe auch: >>>Frühstart Hamburg: Nachsorgepass

und: >Nachsorge

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