Projekt
Versorgung Frühgeborener - Mindestmengen
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Frühgeborene / Frühgeburt
Als Frühgeborene werden Kinder bezeichnet, die vor der 37+0 SSW geboren werden (normale Schwangerschaftsdauer zwischen 37+0 und < 42+0 SSW).
weitere Abstufungen:
- sehr kleine Frühgeborene (VLBW-Babies = Very Low Birth Weight-Babies) mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 Gramm und in der Regel unreifer als 32 SSW
- extrem kleine Frühgeborene (ELBW-Babies = Extremely Low Birth Weight-Babies) mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.000 Gramm
- hypotrophe Frühgeborene (SGA-Babies: Small-for-gestational-age-Babies), die unüblich klein und unüblich leicht für die Schwangerschaftsdauer sind
- hypertrophe Frühgeborene (LGA-Babies: Large-for-gestational-age-Babies), die unüblich groß und unüblich schwer für die Schwangerschaftsdauer sind.
Quellen:
>>>DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Wikipedia: Seite "Frühgeburt" >>>(Seite "Frühgeburt". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Juni 2013, 22:20 UTC.. Abgerufen: 22. Juni 2013, 07:38 UTC)

G-BA / Gemeinsamer Bundesausschuss
- Der G-BA ist das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.
- Er bestimmt durch Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die im Ausschuss beschlossenen Richtlinien sind verbindlich für alle beteiligten Parteien.
- Der G-BA bestimmt weiterhin Maßnahmen der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
- Der gesetzliche Rahmen und die Kontrollmöglichkeit des Ausschusses werden im Fünften Sozialgesetzbuch in § 92 ff geregelt.
- Der G-BA besteht aus drei Mitgliedern, sowie Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich nehmen Patientenvertreter ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
Quellen:
>>>Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
>>>Bundesministerium für Gesundheit
>>>Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)

IQWiG / Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Das IQWiG wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 als unabhängiges wissenschaftliches Institut gegründet.
- Es untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nutzen und die Qualität medizinischer Leistungen für die Patienten. Weiterhin können Patientenbeauftragte der Bundesregierung und Vertreter der maßgeblichen Gesundheitsorganisationen der Patienten Anträge einreichen.
Quellen:
>>>IQWiG
>>>Bundesministerium für Gesundheit

Perinatalzentrum (s.a. "Versorgungslevel")
- Perinatalzentren sind Einrichtungen zur Versorgung Früh- und Neugeborener.
- Idealerweise befinden sich Entbindungsstationen und neonatologische Abteilungen "Wand an Wand", um weite Transportwege für Frühgeborene zu vermeiden.
- Unterschieden werden je nach personeller und apparativer Ausstattung: Level 1-Zentren, Level 2-Zentren, Perinatale Schwerpunkte und Geburtskliniken.
Quellen:
Wikipedia: Seite "Perinatalzentrum".

SSW = Abkürzung für Schwangerschaftswoche
Beispiel zur Wochenangabe:
Gibt eine Schwangere an, sich in der 35. Schwangerschaftswoche zu befinden, so hat sie bereits 34 Wochen ihrer Schwangerschaft voll abgeschlossen und befindet sich nun an einem von sieben Tagen der 35. SSW.
34 + 4 SSW = 34 abgeschlossene SSW + 4 Tage der 35. SSW = 35. SSW

Versorgungslevel
Perinatalzentren werden gemäß der "Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen" eingeteilt in:
a) Level 1-Zentren
- Sie sind vorgesehen zur Versorgung von Patienten mit höchstem Risiko. Besondere Risikoschwangerschaften, z.B. Mehrlingsschwangerschaften ab 3 Kinder sollen nur in Level-1-Zentren entbinden.
- Ärztliche Leitung: Neonatologe und Geburtshelfer
- Entbindungsstation, Operationssaal, und Neugeborenen-Intensivstation sind räumlich miteinander verbunden mit mindestens sechs Intensivtherapieplätzen.
- Sie verfügen unter anderem über ständige Arztbereitschaft und einen Neugeborenen-Notarzt für die Nachbarabteilungen.
- Umfangreiche Konsiliardienste sind vor Ort verfügbar.
Aufnahmekriterien für Level 1
- pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife von < 1250g und / oder < 29. SSW
- höhergradige Mehrlinge >2<33+0 SSW und >3 alle
- alle pränatalen Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare Notfallversorgung des Neugeborenen erforderlich ist, z.B. angeborenen Fehlbildungen
b) Level 2-Zentren
- Level-2-Zentren müssen bei sonst ähnlichen Kriterien nur vier Intensivpflegeplätze für Neugeborene vorhalten.
- Sie sollen einfache Risikogeburten, etwa Zwillinge, oder bei Gestosen, versorgen.
Aufnahmekriterien für Level 2
- pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife von > 1250 - 1499g und / oder 29+0 – 32+0 SSW
- Zwillinge 29+1 bis 33+0 SSW
- schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen (Gestose, HELLP, Wachstumsretardierung bei Präeklampsie)
- insulinpflichtige, diabetische Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung
c) Perinatologische Schwerpunkte
- Sie haben Einrichtungen, um plötzliche kindliche Notfälle aus dem Normalbetrieb der Geburtsabteilung für begrenzte Zeit zu versorgen.
- Sie werden von Kinderärzten geleitet und haben Beatmungsplätze, aber keine spezielle Intensivstation.
- Diagnostische Möglichkeiten wie Sonographie, Radiologie, EEG, Echokardiographie sind vorhanden.
- Die 24-Stunden-Präsenz eines pädiatrischen Dienstarztes ist gewährleistet.
- Sie befinden sich in Krankenhäusern, die eine Geburtsklinik mit angeschlossener Kinderklinik vorhalten (neonatologische Grundversorgung).
Aufnahmekriterien für perinatologische Schwerpunkte
- Unreife > 1500 g und / oder 32+1 bis 36+0 SSW
- fetale Wachstumsretardierung
d) Geburtskliniken
- Normale Geburtskliniken sollen nur Schwangere ohne Risikofaktoren und zeitgerechte Geburten betreuen. Dies sind 90 % aller Geburten.
- Alle anderen Schwangeren sollten aufgrund einer zu erwartenden Behandlungsnotwendigkeit des Kindes risikoadaptiert in eine der o.g. Einrichtungen vor der Geburt verlegt werden. Somit kann eine Trennung von Mutter und Kind bei Behandlungsbedarf vermieden werden und der Neugeborenentransport beschränkt sich nur auf unvorhersehbare Notfälle.
Alle Abteilungen weisen die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber den Krankenkassen bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen nach.
Quellen:
>>>G-BA: Qualitätssicherungsvereinbarung Versorgung von Früh- und Neugeborenen
vom 20. September 2005, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2005 S. 15 684, in Kraft getreten am 1. Januar 2006, zuletzt geändert am 18. Dezember 2008, veröffentlicht im Bundesanzeiger XX S. XXX , in Kraft treten am 1. April 2009
+Vortrag Dr. Cathrin Schäfer, Landesverband
Wikipedia: Seite"Perinatalzentrum"
>>>Seite "Perinatalzentrum". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. August 2013, 13:05 UTC.
