Gemeinnuetzigkeit des Landesverbandes

Sie befinden sich hier: Home l Verein - Mitgliedschaft - Gemeinnützigkeit

Eintrag ins Vereinsregister
und Gemeinnützigkeit

Am 23. Februar 2006 wurde der Landesverband "Früh- und Risikogeborene Kinder Rheinland-Pfalz" ins Vereinsregister der Stadt Mainz eingetragen und trägt ab sofort den Zusatz "e.V." (AZ 90 VR 4042).

Der Landesverband ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 19.01.2011 (AZ: 26/675/0175/8-II/4) und  nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Deshalb sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Damit können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen.

Mitgliedschaft im Bundesverband
"Das frühgeborene Kind" e.V.

Der Landesverband "Früh- und Risikogeborene Kinder Rheinland-Pfalz" e.V. ist seit 14. Januar 2006 ordentliches Mitglied im Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V.

Satzungsgemäß ist ein Schwerpunkt der Landesverbandstätigkeit neben der Interessenvertretung auf Landesebene die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband.

Mitgliedschaft in der
LAG Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.

Seit Januar 2008 ist der Landesverband ebenfalls Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V., der Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in RLP.

Links und Downloads

Satzung (pdf, 14 KB)

Zuwendungsbescheinigung
bis 200 EUR
(pdf, 156 KB)

Vereinsgründung am 12.11.2005

Bundesverband
"Das frühgeborene Kind"

LAG Selbsthilfe Behinderter RLP

LV "Früh- und Risikogeborene Kinder Rheinland-Pfalz" e. V. Schreiben Sie uns! info@fruehgeborene-rlp.de Schreiben Sie uns!Schreiben Sie uns!Sitemap Schreiben Sie uns!* Aktualisiert am: 02.01.2010