Am 23. Februar 2006 wurde der Landesverband "Früh- und Risikogeborene Kinder Rheinland-Pfalz" ins Vereinsregister der Stadt Mainz eingetragen und trägt ab sofort den Zusatz "e.V." (AZ 90 VR 4042).
Der Landesverband ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 19.01.2011 (AZ: 26/675/0175/8-II/4) und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Deshalb sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Damit können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen.