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Mitgliedschaft im Landesverband
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Mitglied im Landesverband kann jeder werden, dem die Interessen früh- und risikogeborener Kinder am Herzen liegen:
- Einzelpersonen, Familien, Angehörige medizinischer Berufsgruppen…
- Selbsthilfegruppen, Initiativen, Vereine, Fördervereine…
- Hilfsorganisationen
- Krankenhäuser, SPZs, Frühförderstellen…
- Firmen…
Sie können als ordentliches oder als Fördermitglied beitreten, der Jahresbeitrag beträgt derzeit mindestens 24 EUR.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und beginnt mit dem 1. des auf den Antrag folgenden Monats.
Ordentliche Mitglieder:
- Können die Vereinsarbeit mitgestalten durch ihr Stimmrecht bei der jährlichen Delegiertenversammlung (Einzelpersonen und Familien haben eine Stimme, Vereine, Gruppen etc. bis zu 3 Stimmen)
- Gruppen, Institutionen, Organisationen… können sich auf der Webseite des LV präsentieren
- Sie erhalten aktuelle Informationen zur Tätigkeit des LV
- Sie werden zu allen öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen eingeladen
Fördermitglieder:
- Können an allen öffentlichen Veranstaltungen des LV teilnehmen und die Vereinsarbeit mitgestalten
- Werden zur jährlichen Delegiertenversammlung eingeladen, haben aber kein Stimmrecht
- Gruppen, Institutionen, Organisationen… können sich auf der Webseite des LV präsentieren
- Sie erhalten aktuelle Informationen zur Tätigkeit des LV
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